jetzt Termin vereinbaren:

Ersttermin ca. 50-70 Minuten
Wir nehmen uns Zeit für die Ursache deiner Beschwerden.
Wir wenden die Akutmaßnahme für deine Schmerzen an.
Wir zeigen dir die passenden Methoden, um dir selbst zu helfen.
Komm bitte in dünner, sportlicher Kleidung.
In der Regel sind je Schmerzzustand ca. 3 Termine nötig. Unterschiedliche Schmerzzustände sollten separat berücksichtigt werden.

Deine Investition in ein schmerzfreieres Leben:
Ein Termin kostet € 160,- und muss privat getragen werden. Die Bezahlung erfolgt am Ende des ersten Termins in bar. Pakete sind per Vorauskasse zu begleichen.

Bitte kontaktiere uns wie folgt:

michael@immyounity.de

07451-2455

72160 Horb am Neckar

Wichtige Hinweise:

Selbstzahlerinfo:
Bitte beachte, dass die Liebscher & Bracht Methode keine gesetzl. Kassenleistung ist und von Ihnen selbst getragen werden muss. Auch private Krankenkassen erkennen die L&B Methode nicht an. Die Kosten sind gem. §614 BGB im Anschluss an den Ersttermin in bar, im Anschluss an Folgetermine in bar oder per Rechnung/Überweisung zu bezahlen.

Stornierung und Ausfallhonorar:
Mit der Vereinbarung eines Termins im Liebscher & Bracht Zentrum Horb a. N. (telefonisch, per Email oder persönlich) kommt ein Vertrag nach BGB §611ff zustande der zur Zahlung des jeweiligen Honorars verpflichtet. Als Bestellpraxis ohne offenen Sprechstunde reservieren wir Ihnen einen Termin von ca. 60 Minuten. Nimmst du deinen Termin nicht wahr, entstehen uns dadurch erhebliche Kosten. Um diese Kosten zu decken erlaubt uns der Gesetzgeber ein Ausfallhonorar nach § 615 BGB zu verlangen, welches in etwa den entgangenen Einnahmen entspricht. Absagen sind bis 48 h vor dem Termin kostenfrei. Bei Absagen unter 48 h vor dem Termin wird ein entsprechendes Ausfallhonorar in Höhe von 130 € berechnet. Dies gilt auch bei kurzfristigen gesundheitlichen, familiären oder beruflich bedingten Absagen. Das Gesetz besagt, dass jeder Mensch sein allgemeines Lebensrisiko selbst zu tragen hat – wir als Praxis haben dieses nicht zu übernehmen. Aus diesem Grund müssen wir leider auch in diesen Fällen ein Ausfallhonorar berechnen. Auch eine Corona-Infektion oder eine amtliche Quarantäneanordnung gilt als „Allgemeines Lebensrisiko“. Obwohl du an dem Ausfall keine Schuld trägst, so hast du diesen nach deutscher Rechtsprechung „zu vertreten“.

Sonstiger Hinweis:
Ich arbeite in meiner Praxis auch mit Techniken der ‘Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht’. Ich behandele damit auftretende Wohlbefindlichkeitsstörungen wie beispielsweise Spannungsschmerzen oder Bewegungseinschränkungen. Das ist keine Krankheitsbehandlung im medizinischen Sinne und ersetzt keinen Arztbesuch oder sonstige zur Diagnostik oder Behandlung von Krankheiten erforderlichen MaßnahmenEine Erfolgsgarantie oder ein Heilungsversprechen sind damit nicht verbunden.

Wenn die Inhalte auf dieser Homepage fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass ein Erfolg garantiert ist, weisen wir dich ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht der Fall ist.